Der Energieausweis - Schnell. Rechtssicher. Gültig.
Viele Hausbesitzer sind unsicher: Reicht der günstige Verbrauchsausweis oder muss es der detaillierte Bedarfsausweis sein? Als Faustregel gilt:
"Je älter und unsanierter das Haus, desto strenger sind die Regeln."
Preise & Leistung
Verbrauchsausweis
Datenerfassung, Plausibilitätsprüfung, Registrierung beim DIBt, PDF-Versand.
ab 149,- €
Bedarfsausweis
Detaillierte Datenaufnahme (ggf. Vor-Ort), Berechnung nach GEG, Sanierungstipps, DIBt-Registrierung.
ab 449,- €
Der Verbrauchsausweis:
Hier wird der Energieverbrauch der Bewohner der letzten 3 zusammenhängenden Jahre analysiert. Das Ergebnis spiegelt wider, wie stark (oder wenig) in der Vergangenheit tatsächlich geheizt wurde.
Zulässig NUR wenn EINES der folgenden Kriterien erfüllt ist:
✅ Bauantrag nach dem 01.11.1977: Das Gebäude ist neueren Datums.
✅ Mehrfamilienhaus: Das Gebäude hat mindestens 5 Wohneinheiten (Baujahr egal).
✅ Energetisch saniert: Das Gebäude erfüllt bereits das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 (auch wenn es älter ist).
Der Bedarfsausweis:
Hier berechnen wir den theoretischen Energiebedarf unabhängig vom Nutzerverhalten. Wir analysieren Wände, Fenster, Dach und Anlagentechnik (Heizung/Lüftung) nach ingenieurtechnischen Normen.
Gesetzlich VORGESCHRIEBEN wenn:
⚠️ Das Gebäude bis zu 4 Wohneinheiten hat.
⚠️ UND der Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde.
⚠️ UND das Gebäude energetisch noch nicht auf dem Stand der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurde.
(Natürlich dürfen Sie den Bedarfsausweis freiwillig auch für alle anderen Gebäude wählen!)
Wichtiger Hinweis zur Aktualität: Die auf dieser Webseite bereitgestellten Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und basieren auf der Rechtslage des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum Zeitpunkt der Texterstellung.